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Veröffentlicht am 19. Januar 2026

Wiedereinbürgerung

Die Wiedereinbürgerung ist nur für Personen möglich, die das Schweizer Bürgerrecht zuvor besessen, aufgrund von Verwirkung, Entlassung oder, bei Frauen, durch Heirat mit einem ausländischen Staatsangehörigen (Eheschliessungen vor 1992) aber verloren haben.

Sie haben das Schweizer Bürgerrecht verloren und möchten es wiedererlangen. Informationen über die Wiedereinbürgerung und die allgemeinen Voraussetzungen finden Sie auf der Internetseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).

SEM: Wiedereinbürgerung

Für Gesuche, die im Ausland bei einer Schweizer Vertretung eingereicht werden, ist das SEM zuständig.

Wichtiger Hinweis

Die schweizerische Gesetzgebung erlaubt die Doppelbürgerschaft. Sie können Ihre bisherige Staatsangehörigkeit also grundsätzlich beibehalten. Es ist jedoch möglich, dass Sie bei Erwerb des Schweizer Bürgerrechts Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren, wenn die Gesetzgebung Ihres Herkunftsstaates dies vorsieht. Verbindliche Auskünfte erteilen die Behörden des Herkunftsstaates.

Doppelte Staatsbürgerschaft