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Veröffentlicht am 19. Januar 2026

Doppelte Staatsbürgerschaft

Seit dem 1. Januar 1992 ist die mehrfache Staatsangehörigkeit gemäss Schweizer Recht ohne Einschränkungen zulässig. Der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit unterliegt jedoch der Gesetzgebung des anderen betroffenen Staates.

Personen, die eine andere Staatsbürgerschaft erwerben wollen, müssen grundsätzlich nicht auf ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft verzichten, es sei denn, die Gesetzgebung ihres Herkunftsstaats schreibt für den Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft den Verzicht auf die ursprüngliche Staatsbürgerschaft vor. Die Schweiz erlaubt den Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften ohne Einschränkungen.

Informationen über die Doppelbürgerschaft finden Sie auf der Internetseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).

SEM: Doppelbürger