AHV/IV – Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Wer in der Schweiz lebt und arbeitet oder gelebt und gearbeitet hat, hat Beiträge an die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) geleistet. Bei Erreichen des Rentenalters in der Schweiz kann diese Person eine Rente beantragen. Die Rentenbezügerinnen oder Rentenbezüger haben eine Meldepflicht gegenüber ihrer Ausgleichskasse. Lebenskontrollen werden durchgeführt, um zu verhindern, dass Leistungen zu Unrecht ausbezahlt werden.
Das Vorsorgesystem der Schweiz im Bereich der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung basiert auf drei Säulen:
- Die erste Säule – die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) – ist eine allgemeine, obligatorische Versicherung für alle, die den Existenzbedarf der Versicherten decken soll.
- Die zweite Säule – die berufliche Vorsorge (BV) – ist für Arbeitnehmende obligatorisch. Sie soll zusammen mit der ersten Säule die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung nach der Pensionierung sichern.
- Die dritte Säule beinhaltet die individuelle Vorsorge, die jede Person selber gestalten kann.
Soziale Sicherheit in der Schweiz, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Links
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHVG, SR 831.10
- Bundesgesetz über die Invalidenversicherung, IVG, SR 831.20
- Verordnung über die freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, VFV, SR 831.111
- Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: Internationale Sozialversicherung