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Veröffentlicht am 19. Januar 2026

Reisen mit dem Schweizer Pass

Jeder Reisende ist selber dafür verantwortlich, verbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen seines Ziellandes bei der betreffenden Botschaft oder dem betreffenden Konsulat einzuholen.