Fundgegenstände
Verlorene persönliche Gegenstände, die gefunden wurden, können der Schweizer Vertretung im Ausland abgeben werden, wenn feststeht, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer das Schweizer Bürgerrecht besitzt oder in der Schweiz wohnt.
Sie haben Ihre Ausweispapiere oder persönliche Effekten verloren: Erkundigen Sie sich, ob diese der Schweizer Vertretung abgegeben wurden und was mit ihnen geschehen ist.
Verlust offizieller Dokumente
Ihr Pass oder Ihre Identitätskarte ist Ihnen abhandengekommen: Kontaktieren Sie bitte das Bundesamt für Polizei fedpol, damit Ihnen neue Ausweispapiere ausgestellt werden können. Wieder aufgefundene Schweizer Ausweispapiere (Pass oder Identitätskarte) müssen nach der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG; SR 143.11) annulliert und vernichtet werden.
Bundesamt für Polizei (fedpol): Pass und/oder Identitätskarte verloren
Andere wieder aufgefundene offizielle Schweizer Dokumente (Ausländerausweis, Reisedokument, Führerschein) werden direkt an die ausstellenden Verwaltungsbehörden in der Schweiz weitergeleitet. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Behörde Kontakt auf.
- Staatssekretariat für Migration SEM: Liste der kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden
- Vereinigung der Strassenverkehrsämter ASA: Liste der kantonalen Strassenverkehrsämter
Die Schweizer Vertretungen behalten sich vor, Bankkarten, Kreditkarten, Versicherungskarten, Treuekarten (Geschäfte, Fluggesellschaften usw.) und andere Karten ohne sichtbaren Wert, die ohne weitere persönliche Effekten aufgefunden wurden, zu vernichten.
Verlust von persönlichen Effekten
Persönliche Effekten, zum Beispiel ein Schmuckstück, eine Tasche oder sonst ein persönlicher Gegenstand, sind Ihnen im Ausland abhandengekommen: Das Vorgehen, um die persönlichen Effekten wiederzuerlangen, ist abhängig davon, ob Sie im Ausland oder in der Schweiz wohnen.
Sie wohnen in der Schweiz
Nehmen Sie direkt mit dem Fundbüro in Bern oder der Schweizer Vertretung im entsprechenden Land Kontakt auf.
Fundbüro in Bern
Email: fundbuero@bern.ch
Die Schweizer Vertretungen im Ausland arbeiten mit dem Fundbüro in Bern zusammen und kontaktieren es, wenn sie im Besitz eines Fundgegenstandes einer in der Schweiz wohnhaften Person sind. Das Fundbüro in Bern setzt sich anschliessend, sofern die Wohnadresse bekannt ist, mit der entsprechenden Person in Verbindung.
Die Kosten für die Wiedererlangung Ihrer persönlichen Effekten gehen zu Ihren Lasten.
Die Schweizer Vertretung im Ausland und das Fundbüro in Bern übernehmen keine Haftung für den Zustand der Fundgegenstände oder Verluste während des Transports.
Sie wohnen im Ausland
Nehmen Sie Kontakt mit der Schweizer Vertretung Ihres Wohnsitzlandes auf.
Wenn die Schweizer Vertretung im Besitz eines Fundgegenstandes ist und die Adresse der Besitzerin oder des Besitzers bekannt ist, wird die entsprechende Person direkt benachrichtigt.
Die Kosten für die Wiedererlangung Ihrer persönlichen Effekten gehen zu Ihren Lasten.
Die Schweizer Vertretung im Ausland übernimmt keine Haftung für den Zustand der Fundgegenstände oder für allfällige Schäden oder Verluste während des Transports.