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Veröffentlicht am 19. Januar 2026

Bestätigungen

Sie wurden aufgefordert, sich bei einer Schweizer Vertretung eine Bestätigung – zum Beispiel Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihres Eintrags im Auslandschweizerregister – ausstellen zu lassen.

Gemäss der Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (V-ASG) sind die Schweizer Vertretungen befugt, Bestätigungen über Tatsachen auszustellen, deren Richtigkeit hinreichend festgestellt ist.

Die Schweizer Vertretungen müssen bei jedem Antrag u. a. prüfen, ob eine örtliche Behörde oder Institution für die Ausstellung des Dokuments zuständig ist und ob Schweizer Interessen tangiert werden.

Die betroffene Schweizer Vertretung behält sich vor, ergänzende Informationen einzuholen und das Ersuchen um eine Bestätigung abzulehnen, wenn das Risiko besteht, dass das Dokument die Souveränität eines anderen Staates verletzt, oder wenn Reputationsrisiken für die Schweiz bestehen.

Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizerverordnung, V-ASG, SR 195.11)

19. Januar 2026

Staatsangehörigkeits- und Anmeldebestätigung im Auslandschweizerregister

19. Januar 2026

Bestätigung eines ausländischen Wohnsitzes

19. Januar 2026

Handlungsfähigkeitszeugnis

19. Januar 2026

Tax-free für Touristen

19. Januar 2026

Weitere Bestätigungen

19. Januar 2026

Gebühren und Spesen