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Veröffentlicht am 19. Januar 2026

Arbeit / Arbeitsbewilligungen

Informationen für die in der Schweiz angestellte ausländische Arbeitskraft

Der Arbeitsantritt einer ausländischen Arbeitskraft bei einem Arbeitgeber in der Schweiz ist bewilligungspflichtig. Im Prinzip reicht der Arbeitgeber das Gesuch zum Erhalt der Arbeitsbewilligung bei der zuständigen kantonalen Behörde in der Schweiz ein.

Ein Visum wird erst erteilt, wenn die notwendige Bewilligung von der zuständigen kantonalen Behörde vorhanden ist.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der englischen Seite.

19. Januar 2026

Wo soll ich mein Gesuch für ein Einreisevisum zwecks Arbeitsantritts einreichen?

Liste der zuständigen Behörden oder Stellen für den Visumantrag nach Wohnsitz.

19. Januar 2026

Welche Unterlagen sind dem Visumgesuch beizulegen?

Notwendige Unterlagen zur Unterbreitung eines Gesuchs für ein Einreisevisum.

19. Januar 2026

Gebühren für ein Einreisevisum

Informationen über die Gebühr eines Einreisevisum.

19. Januar 2026

Schengen und Ihre Personendaten

Informationen über das SIS, die Registrierung Ihrer Personendaten und die Behörden oder Personen, die darauf Zugriff haben.

Informationen für die Arbeitgeber in der Schweiz

Der Arbeitgeber, welcher eine ausländische Arbeitskraft in der Schweiz einstellt, erhält bei den zuständigen kantonalen Behörden Informationen über Arbeitsbewilligungen und Verfahren. Die Kontaktangeben finden Sie auf der Internetseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).